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Immobilienerbschaft – Vorsicht Kosten!! Unbedingt beachten!

Sie haben eine Immobilie geerbt? Oder Sie erwarten demnächst eine  Immobilienerbschaft – Denken Sie an die Kosten!

Kein Geld für die eigenen vier Wände? Keine Vorstellung, wie und wann Sie sich den Traum von der eigenen Immobilie endlich erfüllen können? Hohe Preise, Kosten und ein Verschulden auf Jahre ….? Nicht wirklich verlockend für die Zukunft. Wenn’s da nicht auch noch die Immobilienerbschaft gäbe …

Sie haben das große Glück eine Immobilie zu erben? Oma und Opa, die Eltern oder vielleicht die reiche Großtante ohne eigene Kinder verhelfen Ihnen zur Immobilienerbschaft?? Hurra!!! Glückwunsch!

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Vorsicht bei einer Immobilienerbschaft!

Doch Vorsicht: Dieser Traum kann auch teuer werden. Einerseits kann eine Hypothek auf der Immobilie liegen. Andererseits ist die Erbschaftssteuer eine nicht zu vernachlässigende Komponente. Sie kann durchaus eine unüberwindbare Belastung sein, wenn der Wert der Immobilie den Steuerfreibetrag übersteigt. So kann Ihre Immobilienerbschaft schnell hohe Kosten verursachen!

Wenn eine Immobilie vererbt wird, muss dafür grundsätzlich Erbschaftssteuer gezahlt werden. Aber aufgepasst! Für unterschiedliche Verwandtschaftsgrade gibt es tatsächlich auch unterschiedliche Steuerfreibeträge. Übersteigt der Immobilienwert den Steuerfreibetrag nicht und wird die Immobilie selbst genutzt, muss in der Regel keine Erbschaftssteuer gezahlt werden. Auch Ehepartner und Kinder sind von der Steuer befreit, wenn sie die Erbimmobilie mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen. Um aber zu wissen, wie viel die Immobilie wert ist und ob sie den Steuerfreibetrag übersteigt, muss der Wert von einem Immobilienprofi ermittelt werden.

Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Sehen Sie sich unseren Fall einmal näher an: Markus O. hat die Immobilie von seinem geliebten Onkel Herbert geerbt. Als Neffe liegt sein Steuerfreibetrag bei 20.000 Euro. Da ein fachkundiger Profi-Makler immer die aktuelle Lage am Immobilienmarkt berücksichtigt, hat sich Markus O. dazu entschlossen, von ihm den Wert der Immobilie ermitteln lassen. Sie ist 270.000 Euro wert. Abzüglich des Steuerfreibetrages müsste er dann 250.000 Euro versteuern. Die Erbschaftssteuer liegt für Neffen bei 25 Prozent. Das bedeutet also, dass Markus O. unter dem Strich 62.500 Euro Erbschaftssteuer zahlen muss.

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Eine Erbschaft birgt ofmals auch Risiken

Andere Frage: Gibt es Miterben?

Es kann natürlich auch gut möglich sein, dass Sie nicht der Alleinerbe sind. In diesem Fall sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und müssen das Erbe mit Ihren Miterben teilen. Mit diesen müssen Sie sich dann schließlich einigen. Sie würden gerne die geerbte Immobilie behalten? Dann müssen Sie in der Regel Ihre Miterben auszahlen. Nehmen wir an, es gibt zwei weitere Erben, dann steht Ihnen und den beiden anderen jeweils ein Drittel der Immobilie zu. Doch wieviel ist ein Drittel? Auf jeden Fall ist es umso mehr empfehlenswert, die Immobilie von einem Fachmann bewerten zu lassen. Wenn wir bei unserem Beispiel mit der Immobilie für 270.000 Euro bleiben, dann müssen Sie jedem Miterben 90.000 Euro zahlen, damit die Immobilie Ihnen allein gehört.

Achten Sie auf Hypotheken

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Immobilienprofi Claudia Arzberger

Frau Claudia Arzberger, Immobilienmaklerin aus Bad Aibling hat einen interessanten Tipp für Sie: „Angenommen Sie müssen keine Erbschaftssteuer zahlen. Trotzdem können versteckte Kosten auf Sie zukommen! So z.B. eine Hypothek, von der Sie nichts wissen. In diesem Fall erben Sie schließlich mit der Immobilie auch die Schulden bei der Bank. Andererseits könnte es aber auch sein, dass die Immobilie noch nicht abgezahlt ist. Auch in diesem Fall müssen Sie die Restschuld tragen.“

Unser FAZIT für Sie: Holen Sie sich auf jeden Fall eine Expertenmeinung von einem Immobilienprofi ein, der mit Fachkunde und Marktkompetenz in Ihrer Region tätig ist. Zuverlässigkeit und ein sicherer Umgang mit professionellem Maklerwissen zeichnet einen sehr guten Immobilienmakler aus.

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Erbimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Wollen Sie auch einen? Wir haben einen tollen Ratgeber zum Thema Immobilienerbschaft auf unserer Internetseite – einfach herunterladen und bestens informiert sein – völlig kostenlos. Klicken Sie einfach hier.

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Hier haben wir Ihnen noch weitere interessante Artikel zu diesem Thema bereitgestellt.

Das Bundesfinanzministerium informiert:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaft_und_Schenkungsteuer/erbschaft_schenkungsteuer.html

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte klären Sie Sachverhalte im konkreten Einzelfall mit Ihrem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater. Alle Angaben sind nach bestem Wissen erfolgt, jedoch ohne Gewähr.

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Kommentare (2)

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