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Sparen fuer Immobilieneigentuemer

Immobilieneigentümer aufgepasst! Was bringt das zweite Halbjahr 2020?

Das neue Jahr war ruckzuck da, jetzt ist das erste Halbjahr auch schon wieder abgehakt! Für Immobilieneigentümer ändert sich noch einiges. Neue Gesetze und Regelungen treten und traten in Kraft wir geben Ihnen ein kleinen Über- und Einblick.

Änderungen im Steuersektor und im Mietbereich sind nur ein Teil der Neuerungen

Steuerliche Abschreibungen bei der energetischen Sanierung und die neue Provisionsregelung hinsichtlich der Maklerkosten. Der Mietendeckel, die Grundsteuerreform sowie die Wohngeldreform. Wir erklären Ihnen als Immobilieneigentümer, was sich ändert.

Fensterdaemmung
bewusste Kosteneinsparung durch energetische Sanierung

Werden Sie beispielsweise Kosten für einzelne energetische Sanierungen haben? Diese können Immobilieneigentümer ab 2020 steuerlich absetzen. Die Bundesregierung hat den Beschluss diese Neuerung in ihrem Klimapaket im November 2019 verabschiedet. Voraussetzung ist, dass die Immobilie, an der energetische Sanierungen vorgenommen werden, mindestens zehn Jahre alt ist. Außerdem ist eine weitere Bedingung, dass der Immobilieneigentümer die Immobilie auch selbst bewohnt. Immerhin dürfen Sie 20 Prozent der Kosten bei Sanierungen absetzen. Die Absetzung erfolgt während einer Zeitspanne von drei Jahren.

Was ist für Immobilieneigentümer förderfähig?

Übrigens kann jeder Haushalt insgesamt rund 40.000 Euro einsparen. Förderfähig sind z.B. der Austausch von Fenstern und Außentüren. Die Erneuerung von Heizungsanlagen sowie die Wärmedämmung von Dachflächen und Wänden sind ebenfalls förderfähig. Aber Immobilieneigentümer können sich auch alternativ für eine KfW-Förderung entscheiden. Die Wohngeldreform verspricht Gutes für Haushalte mit geringem Einkommen. Diese werden 2020 davon profitieren. Das heisst, dass diesen Haushalten mehr Wohngeld im Neuen Jahr zustehen wird. Außerdem steht das Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses auch Immobilieneigentümern zu.

Badrenovierung
Badsanierung kann sich lohnen

Neuberechnung der Grundsteuer

Weiterhin wird imn diesem Jahr die Neuregelung der Grundsteuer erwartet. Das betrifft sowohl Hauseigentümer als auch Grundstücksbesitzer. Die Grundsteuer errechnet sich dann nunmehr in Abhängigkeit vom Bodenwert und dem Mietpreis. Infolgedessen müssen hierfür rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Allerdings erwarten die Experten, dass für viele Immobilieneigentümer die Steuerlast steigt!

Immobilien_fuer_die_Familie
Wohnglück – auch für junge Familien

Mietobergrenzen durch den Mietendeckel in Berlin für Vermieter

Auf jeden Fall gibt es 2020 in Berlin die Umsetzung des Mietendeckels. Dies betrifft alle Immobilien, die vor 2014 erbaut wurden. Vermieter solcher Immobilien dürfen fünf Jahre lang die Mieten nicht mehr anheben. Des Weiteren gelten Mietobergrenzen. Ausstattung und Baujahr der Immobilie sind dafür relevant, wie hoch die Miete sein darf. Immobilieneigentümer aufgepasst: Wird diese Obergrenze bereits jetzt um mehr als 20 Prozent überschritten, müssen Sie als Vermieter die Miete senken!

Maklerprovision – was wird sich ändern?

Immobilien_Hausverkauf_Wohnungsverkauf_Immobilienmakler_Bayern
Der Immobilienmakler – eine sinnvolle Investition

Schließlich tritt ab dem 23.12.2020 ein neues Gesetz über die einheitliche Regelung der Maklerprovision in Kraft. Dieses regelt, wie die Maklerprovision aufgeteilt wird. Welchen Anteil trägt der Verkäufer und welchen Anteil trägt der Käufer zukünftig? Gegenwärtig gibt es keine einheitlichen Regelungen. Von Region zu Region unterschiedlich: jeder handhabt die Maklerprovision derzeit anders. Während sich beispielsweise in München Verkäufer und Käufer die Maklerprovision teilen, muss sie in Berlin noch der Käufer übernehmen. Weitere Einzelheiten finden Sie hier.

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Immobilienmaklerin aus Bad Aibling Claudia Arzberger

Frau Claudia Arzberger, Maklerin aus Bad Aibling für rimaldi meint hierzu: „Auf jeden Fall sollen gerade Käufer von der neuen Regelung profitieren. Denn in vielen Regionen sind sie es, die bislang die Maklerprovision zahlen. Sogar teilweise selbst dann, wenn der Verkäufer den Makler bestellt hat. Ab Ende 2020 ist dann gesetzlich vorgegeben, dass Käufer bundesweit nur noch maximal 50 Prozent der Maklergebühren zahlen.“

Sie möchten wissen, wie sich die Änderungen in 2020 auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken? Sehr gerne!
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Kostenlos: 0800 / 700 75 75 (Stammhaus Holzkirchen)

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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