Maklerkosten-Gesetz tritt in Kraft!
Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft!
Mit heutiger Ausgabe wurde das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit wird das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten wie geplant am 23. Dezember 2020 in Kraft treten.
„Für Verkäufer kostenfrei“ wird es wohl nicht mehr geben
Die Aussagen von Immobilienmaklern „Für Verkäufer kostenfrei“ oder „Keine Kosten für Verkäufer“ werden wahrscheinlich von der Bildfläche verschwinden. Denn ab 23.12.2020 ist die vom Käufer zu bezahlende Makler-Provision auf maximal 50 Prozent der vom Verkäufer bezahlten Provision begrenzt. Mit anderen Worten: Wenn der Verkäufer keine Makler-Courtage bezahlt, muss auch der Käufer keine bezahlen! Mal sehen, vielleicht arbeitet ja der eine oder andere Makler für lau? Lassen wir uns überraschen.
Den genauen Gesetzestext finden Sie hier.
Dass, wie in einigen Bundesländern üblich, der Käufer dann alleine die Rechnung des Maklers bezahlt, gehört dann Gottseidank der Vergangenheit an. Die Provision wird in Zukunft also fair geteilt. Wobei man sich an dieser Stelle auch die Frage stellen sollte, ob das wirklich sinnvoll ist?
Denn: Wessen Interessen soll bzw. muss der Makler vertreten? Wenn ihn beide Seiten bezahlen, Verkäufer und Käufer, dann vertritt er beide Interessen. Das ist nicht wirklich der Königsweg! Gerade bei Preisverhandlungen stellt das ein mitunter nicht einfach zu lösendes Problem dar. Der eine möchte einen möglichst hohen Kaufpreis, der andere sucht nach einem Schnäppchen.
Der beste Weg ist ein Makler, der nur eine Partei vertritt
In Nordamerika und in Kanada hat sowohl der Verkäufer, als auch der Käufer seinen eigenen Makler. Jeder Makler setzt sich somit mit all seinem Sachverstand nur für die Interessen seines Auftraggebers ein. Es gibt daher keinen Interessenkonflikt. Der ideale Weg. Oder, wie sehen Sie das?
Wenn ein Immobilienverkäufer genau abwägt, ist es eigentlich ganz klar, dass nur ein Makler im eigenen Lager die eigenen Belange und Wünsche ohne Einschränkungen erfüllen kann. Übrigens: Bei einem Rechtsanwalt, der auch für den Gegenseite tätig wird, würde man das Parteiverrat nennen.
Claudia Arzberger, Immobilien-Maklerin aus Bad Aibling ist da ganz pragmatisch: „Wessen Brot ich ess‘, dessen Lied ich sing. Das ist eine alte Lebensweisheit, die es genau auf den Punkt bringt.“
Wir helfen gerne weiter
„Entscheiden Sie überlegt und wirtschaftlich. Hierbei helfen Ihnen unsere Experten mit einer professionellen Immobilienbewertung, Beratungen und praxisbewährten Tipps.“
Sie wollen einen Makler, der nur Ihre Interessen vertritt? Sehr gerne!
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Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte klären Sie Sachverhalte im konkreten Einzelfall mit Ihrem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater. Alle Angaben sind nach bestem Wissen erfolgt, jedoch ohne Gewähr.