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Provisionsfrei für Verkäufer! Vorsicht Falle!

Also, es gibt doch tatsächlich noch so manchen Immobilienmakler, der mit dem Hinweisweis der „Provisionsfrei für Verkäufer“ wirbt. Wobei sich sogleich die Frage aufdrängt: Was bedeutet hier eigentlich das Wort „Provisionsfrei“? Infolgedessen arbeitet der Makler umsonst? Kurz gesagt spart sich der Immobilieneigentümer dadurch ohne großen Aufwand richtig viel Geld? Welche Vor- und Nachteile hat der Eigentümer eigentlich durch dieses „provisionsfrei“?

Dem Makler auf den Zahn gefühlt

Objektbesichtigung mit Maklerin innen
Wohnung mit Aussicht – perfekt in Szene gesetzt

Aber mal ganz ehrlich: Ein seriöser Makler kann seine Dienstleistung der Vermarktung einer Immobilie mitnichten kostenfrei anbieten. Denn neben Zeit und Geld erfordert eine wirklich professionelle Vermarktung einer Immobilie auch ein umfangreiches Fachwissen. Folglich wäre die Lösung die, dass wenn der Verkäufer keine „Maklerentlohnung“ bezahlt – also provisionsfrei arbeitet – dann der Käufer zur Kasse gebeten wird. Deshalb zahlt dann der die sogenannte „Käufer-Provision“ oder „Außen-Provision“. Zwischen 3 % und 6 % liegt diese je nach Region in Deutschland. Das heißt natürlich jeweils zzgl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19 %. Unterm Strich gilt jedoch, dass die Makler-Provision frei verhandelbar ist. Daher kann die Höhe der Makler-Provision nie pauschal beantwortet werden. Schließlich belebt der Wettbewerb das Geschäft.

Was ist wichtig für die richtige Preisfindung?

Hätten’s Sie gedacht? Um den höchsten Netto-Erlös für Ihre Immobilie zu erzielen sollten Sie sich nicht fragen: „Wie hoch ist die Makler-Provision?“, sondern vielmehr „Wie viel Geld kommt unterm Strich nach dem Verkauf meiner Immobilie bei mir an?“ Folglich ist es also völlig unerheblich, wenn der Verkäufer eine Maklerprovision bezahlen muss. So lange das professionelle und durchdachte Engagement des Maklers dem Verkäufer unter dem Strich mehr Geld einbringt. Und um ganz offen zu sein: Wollen Sie lieber den besten Makler oder den billigsten?

Nicht zu vergessen! Vorsicht Gefahr!

Handschlag
Hand drauf!

Ein überaus wichtiger und elementarer Punkt wird in der schwierigen Diskussion um die „Provisionsfreiheit für Verkäufer“ jedoch meistens vergessen oder verschwiegen: Wer zahlt, schafft an! Mit anderen Worten: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“. Nur angestaubte Volksweisheiten? Unterschätzen Sie diesen übertragenen Sinn nicht. Auch hier gibt es durchaus einen rechtlichen Hintergrund, der es demzufolge in sich hat. Immerhin ist der Makler nämlich nur demjenigen gegenüber rechtlich verpflichtet (sogenannte Makler-Pflichten), mit dem er einen Maklervertrag geschlossen hat.

Hier ein paar Fall-Beispiele:

1. Fall: Es wird vereinbart, dass der Makler von BEIDEN Vertragsparteien Provision (Makler-Courtage) erhält:

Wie soll das bitteschön gehen? Welcher Makler wird nun bei Preisverhandlungen die Interessen von Verkäufer UND Käufer gleichzeitig fair vertreten? Gerade dann, wenn der Verkäufer einen möglichst hohen Preis haben möchte. Aber hat nicht auch dementgegen jeder Käufer den Wunsch, die Immobilie zu einem möglichst niedrigen Preis erwerben zu können? Ist das dann nicht eine kaum zu lösende Aufgabe für einen klugen und kundenorientierten Makler?

2. Fall: Der Makler erhält NUR vom Käufer eine Makler-Provision (Provisionsfrei für Verkäufer): Das heißt, der Makler steht ausschließlich beim Käufer in der Pflicht. Die Interessen des Käufers stehen somit im Vordergrund. 

3. Fall: Der Makler erhält NUR vom Verkäufer eine Makler-Provision (Provisionsfrei für den Käufer): Der Makler vertritt somit absolut ausschließlich die Interessen des Verkäufers.

Besichtigungstermin
Besichtigungstermin mit dem Makler

Obendrein bietet diese Version noch weitere attraktive Vorteile:

  • Die Immobilie kann „Provisionsfrei für Käufer“ angeboten werden. Dadurch ist die Nachfrage deutlich höher.
  • Eine hohe Nachfrage hält den Preis stabil.
  • Immer mehr Immobilienangebote werden so zum „Eye-Catcher“ in den Listen der Anbieter-Portale

In diesem Sinne:
In welchem dieser drei Fälle fühlen Sie sich am besten aufgehoben?

Provisionsfrei durch Privatverkauf? Versteckte Stolpersteine!

Immobilienprofi-matthias-wandl
Immobilienprofi Matthias Wandl

Herr Matthias Wandl, einheimischer Makler aus Großhadern meint sogar: „Selbstverständlich steht es jedem Immobilien-Eigentümer auch frei, seine Immobilie ohne Makler zu verkaufen. Verkauf von Privat. Provisionsfrei für Käufer. Doch Vorsicht! Dies ist jedoch nur dem versierten Immobilienverkäufer anzuraten. Dem, der als „Kenner“ bereits zahlreiche Erfahrungen sammeln konnte. Dem, der alle folgenden Fragen mit einem eindeutigen Ja beantworten kann“:

Wichtige Fragen an den Immobilienverkäufer:

  • 1) Ich bin absolut in der Lage eine nachvollziehbare Bewertung meiner Immobilie zu erstellen.
  • 2) Meine Kenntnisse im örtliche Immobilienmarkt sind wirklich sehr gut.
  • 3) Zudem weiß ich ganz genau, welche vergleichbaren Immobilien zu welchem Preis verkauft werden und wurden.
  • 4) Die rechtliche Situation bei Immobilienverkäufen ist mir durchaus bekannt, z.B. versteckte oder offene Mängel, Dienstbarkeiten etc.
  • 5) Ich weiß, worauf bezüglich der Gestaltung eines Kaufvertrages geachtet werden muss.
  • 6) Ich bin im Umgang mit Interessenten sehr erfahren und umsichtig. Natürlich weiß ich demzufolge auch, worauf es ankommt.
  • 7) Sichere Preisverhandlungen bei Immobilienverkäufern sind mein Ding und ich kann souverän meine Vorstellungen diskutieren.
  • 8) Ich habe ausreichend Zeit, Geld und die Nerven für die professionelle Vermarktung.
Maklervisitenkarte-für-Verkäufer-provisionsfrei
Achtung! Solche Angebote dringend exakt prüfen!

Wird das „provisionsfrei“ teilweise nicht doch teuer bezahlt?

Mit anderen Worten: Sind Sie sich sicher, ob Sie sich thematisch, zeitlich und finanziell in der Lage sehen, Ihre Immobilie professionell zu vermarkten? Wenn nein, dann sparen Sie sich doch Zeit und Nerven. Wie? Ganz simpel: Beauftragen Sie einen kompetenten, erfahrenen und ortskundigen Immobilienmakler. Lesen Sie hier noch einen interessanten Beitrag zu diesem Thema.

Zu seinen Aufgaben zählen u.a.

  • Marktrecherche und Marktanalyse
  • Wertermittlung
  • Erstellung professioneller Fotos und virtueller 360-Grad-Touren
  • Ausarbeitung und Bereitstellung eines hochwertigen Exposés
  • Durchdachte Qualifizierung von Interessenten
  • Kluge, aber auch umsichtige Verhandlungsführungen (Preis, Finanzierung, Baumaßnahmen, Bewertungen, etc.)
  • Aussagekräftige Inserate in sämtlichen einschlägigen Internet-Portalen
  • Zuverlässige schriftliche Dokumentation aller Tätigkeiten

Aber wie erkennen Sie den richtig guten Makler?

  • Verfügt er über langjährige, hauptberufliche und regionale Erfahrung?
  • Steht bestenfalls ein ganzes Makler- und Büroteam zur Verfügung?
  • Gibt es sehr gute Kundenbewertungen? Kann man diese nachvollziehen? Im Internet und persönlich?
  • Sprechen Sie mit den letzten Auftraggebern
  • Sind handschriftliche, ehrliche Referenzschreiben oder Empfehlungsformulare vorhanden?
  • Verfügt er über eine schriftliche Leitungs-Garantie, die er Ihnen aushändigt?
  • Ist er Mitglied eines Fachverbandes?

Hier finden Sie 10 Merkmale qualifizierter Immobilienmakler

https://www.ivd-sued.net/themen/verbraucherschutz/10-merkmale-serioese-makler.html

Lernen doch einfach „Ihren Makler des Vertrauens“ in einem ersten unverbindlichen Gespräch kennen. Testen Sie ihn entsprechend auf Herz und Nieren. Danach können Sie ja entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen und wobei Sie sich gefühlsmäßig am wohlsten fühlen.

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Claudia Arzberger – Immobilienmaklerin aus Bad Aibling

Wir stellen uns gerne der Herausforderung und werden Ihre Testpersonen. Probieren Sie’s einfach aus! Gerne stellt sich Frau Claudia Arzberger, Maklerin aus Bad Aibling Ihren Fragen.

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Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte klären Sie Sachverhalte im konkreten Einzelfall mit Ihrem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater. Alle Angaben sind nach bestem Wissen erfolgt, jedoch ohne Gewähr.

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