Klimapaket – Wissenswertes für Immobilieneigentümer
Die Umsetzung der wesentlichen Punkte erfolgt in Kürze: Das Klimapaket ist bereits im November durch Bundestag und Bundesrat gegangen.
Das Klimapaket hat ein ganz klares Ziel: absolute Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Klimaschonung ist oberste Priorität für die Zukunft! Auf jeden Fall sollen auch das Wohnen und das Bauen durch die neuen Regelungen klimaschonender werden.
Reduzierung des CO2-Ausstoßes – mit welchen Mitteln?
Wussten Sie’s? Ein hoher Beitrag am CO2-Ausstoß in Deutschland findet seine Ursache bei Gebäuden. Sogar ganze 14 Prozent der Gesamtemission macht das aus! Somit fallen 26 Prozent der gesamten Energie hierzulande auf Heizung und Warmwasser. Aus diesem Grund ist eine Reduzierung dieser Werte in der Zukunft unabdingbar. Dies ermöglichen neue Regelungen zu Heizungen, Sanierungen und Energiepreisen. Der Anteil am gesamten CO2-Ausstoß durch den Gebäudesektor betrug 2017 noch 132 Tonnen. Ziel ist es diesen Wert bis zum Jahr 2030 auf 70 Tonnen zu reduzieren. Die ersten Veränderungen im Zusammenhang mit dem Klimapaket treten noch dieses Jahr in Kraft.
Was verspricht das Klimapaket?
Viele Sanierungsmaßnahmen sollen künftig durch Förderungen attraktiv gemacht werden. Zum Beispiel der Austausch von alten Fenstern gegen Wärmeschutzfenster. Aber auch die Dämmung von Dächern und Außenwänden zählen dazu. Hauseigentümer profitieren demzufolge künftig von Steuererleichterungen. Und zwar für alle Steuerklassen. Hauseigentümer bekommen über drei Jahre verteilt die Steuerschuld um 20 Prozent der Ausgaben für die Sanierung erlassen. Auch eine Förderung durch die KfW ist in Sicht. Obendrein erhöht die KfW die bestehenden Förderprogramme um zehn Prozent.
Das „Aus“ für Ölheizungen – das Klimapaket steht für Wandel
Das Einbauen von Ölheizungen soll für Neubauten nicht mehr möglich sein. Das gilt insbesondere dann, wenn grundsätzlich auch eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung für ein Gebäude möglich ist. Außerdem: Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Ein Zuschuss für den Heizungsaustausch wird in Aussicht gestellt. Hierdurch soll ein Anreiz geschaffen werden, alte Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Anlagen zu ersetzen. Oder besser noch gleich erneuerbare Energie zu verwenden. Dafür gibt es dann eine Austauschprämie, die eine 40-prozentige Förderung beinhaltet.
Möglichkeiten der Klimafreundlichkeit
Der Staat sieht weiterhin eine Förderung von Leasingprogrammen für den Heizungsaustausch vor. Damit haben auch Haushalte mit geringem Einkommen die Möglichkeit eine klimafreundlichere Variante zu wählen. Umstieg auf effiziente hybride Gasheizungen? Der Immobilieneigentümer erhält auch da eine Förderung, wo ein Austausch auf erneuerbare Energien nicht möglich ist. Schließlich nutzen hybride Gasheizungen anteilig erneuerbare Energien. Je nach Fall, lohnt sich der Umstieg für Hausbesitzer auf klimafreundliche Heizquellen. Teuere Reparatur demnächst fällig? Beispielsweise ein neuer Tank oder ein Brenneraustausch? Dann kann sich der Austausch finanziell rechnen.
Preiserhöhungen vorprogrammiert
Frau Claudia Arzberger, Immobilienmaklerin aus Bad Aibling warnt: „Es wird definitiv zu einer Erhöhung der Heizöl- und Erdgaspreise kommen!“ Für Heizöl zum Beispiel beträgt dann der Preisanstieg durch die CO2-Bepreisung im Jahr 2030 rund 30 Prozent. Für Erdgas wird der Preisanstieg 2030 bei 20 Prozent liegen. Allerdings soll es andererseits zu einer Senkung der Strompreiszulage für den Ausbau erneuerbarer Energien kommen. Hierdurch kommt es in den Haushalten aber nur zu geringen Ersparnissen. Weiterhin sind auch Energieberatungen für Wohngebäude in Zukunft vorgesehen. Das soll immer dann der Fall sein, wenn eine Immobilie ihren Eigentümer wechselt. Dementsprechend ist dann eine Beratung obligatorisch. Die Kosten hierfür werden von den geplanten Förderungen getragen.
Die Bundesregierung hat hier einen Überblick zum Klimaschutzprogramm 2030 zur Verfügung gestellt.
Sie wollen wissen, wie sich eine klimafreundliche Sanierung auf den Verkaufspreis Ihrer Immobilie auswirken könnte? Sehr gerne!
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.