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Trennung_und_Scheidung

Teilungsversteigerung? Wissenswertes über Scheidung und Co.

Trennungsphase und kurz vor der Scheidung? Nun ist es leider unumgänglich zu klären, was mit dem gemeinsamen Besitz geschieht. Was ist wie zu teilen? Schließlich lässt sich meist Vermögen leichter beziffern und teilen als vorhandene Immobilien. Doch finden Paare keine gemeinsame Lösung hierfür kann aufgrund der Uneinigkeit die Teilungsversteigerung drohen. Doch die ist oft mit Nachteilen für die Eigentümer verbunden.

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und was jetzt?

Trennung – Scheidung – und was wird mit der Immobilie?

Fakt ist: bevor eine angestrebte Scheidung rechtskräftig wird, muss man ein Jahr getrennt leben. In diesem Sinne kümmern sich Paare bereits während der Trennungsphase um die Aufteilung des Besitzes. Dessen ungeachtet kann ein Paar, dem schon früher klar ist, dass eine Versöhnung ausgeschlossen ist, die Immobilie beispielsweise bereits schon im Trennungsjahr verkaufen. Dadurch wird sogar oft der Scheidungsprozess vereinfacht und die drohende Teilungsversteigerung verhindert. Denn infolgedessen kann der Verkaufserlös einfacher aufgeteilt werden und beide Partner können ihren Neuanfang planen oder eventuelle bestehende Bankverbindlichkeiten bzw. Grundschulden tilgen.

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Scheidung – Zerreissprobe für Immobilieneigentum!

Ärger und Streit vermeiden!

Wenn das Trennungsjahr vorüber ist, kann einer der Ehepartner den Verkauf der gemeinsamen Immobilie verlangen. Wenn der andere Ehepartner sich dem aber verweigert, kann er sogar verklagt werden, um seine Zustimmung zu erteilen. „Allerdings gibt es hier einen anderen Lösungsansatz: um dies zu verhindern, kann sich das Paar beispielsweise an einen zum Mediator ausgebildeten Immobilienprofi wenden,“ meint Immobilienmaklerin Claudia Arzberger. „Denn dieser hilft bei der Abwägung der Interessen. Unterm Strich kann das viel Ärger und Unannehmlichkeiten aus dem Weg räumen.“

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Immobilienmaklerin mit Herz und Verstand –
Claudia Arzberger aus Bad Aibling

Es gibt einige vernünftige Lösungsansätze

Andernfalls könnte sich das Paar einigen, dass die Immobilie später einmal an die Kinder vererbt werden soll. Dann kann sie beispielsweise auch vermietet werden. Somit könnte mit den Einnahmen auch der Kredit bei der Bank getilgt werden.

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Kapitalanlage Immobilie

Des Weiteren kann sich natürlich auch einer der Partner dazu entschließen die Immobilie zu behalten. Allerdings muss dann der andere ausgezahlt werden. Was passiert aber, wenn  sich das Paar nicht einigen kann wieviel dem anderen zu zahlen ist? Kurzum: hier droht eine Teilungsversteigerung. Diese ist ein Teil der Zwangsversteigerung. Sie kann von einem der Partner unabhängig beim Amtsgericht beantragt werden. Unterm Strich dient sie dazu, nicht teilbares Vermögen in teilbares Vermögen umzuwandeln.

Rechtliche Gefahren bei Scheidung
Bei Scheidung unbedingt auf rechtliche Folgen achten!

Welche Gefahr versteckt sich hinter einer Teilungsversteigerung?

Jedoch Vorsicht! Eine Teilungsversteigerung ist meist eine ungünstige Lösung. Denn häufig besteht die Gefahr, dass die Immobilie dann unter Wert verkauft wird. Anders ausgedrückt: Auf solche Gelegenheiten warten viele Schnäppchenjäger und Preistreiber. Wenngleich auch der Partner, der in der Immobilie bleiben möchte, eine reelle Chance hat. Er könnte auf diese Weise den anderen Teil der Immobilie günstig erwerben. Allerdings nur, wenn er das Höchstgebot abgibt.

Die interessante Kostenfrage

Nichtsdestotrotz besteht auch für ihn das Risiko, dass er von einem anderen Bieter überboten wird. Andererseits könnte ein anderer Bieter den Preis so weit in die Höhe treiben, dass der entsprechende Teil der Immobilie dann leider zu teuer wird. Was ist noch zu beachten bei einer Teilungsversteigerung? Bei diesen Kosten bleibt es meist nicht: Je nachdem kommen Kosten zwischen 1.000 und 2.500 Euro für einen Sachverständigen dazu. Schließlich entstehen noch zusätzliche Kosten für den Notar sowie für das ganze Verfahren.

Auf jeden Fall könnte hier das Ziel aller Beteiligten auch sein, dass die drohende Teilungsversteigerung vermieden werden soll. Als neutrale Instanz hilft ein Profi-Makler beiden Seiten, eine Teilungsversteigerung zu vermeiden und für die Ex-Ehepartner die optimale Lösung für die gemeinsame Immobilie zu finden.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.