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Neugierige Fragen beim Immobilienverkauf

Neugierige Fragen beim Immobilienverkauf

Unangenehm! Wenn einer zuviel wissen will – wie beantwortet man neugierige Fragen beim Immobilienverkauf?

Sie planen zum ersten Mal im Leben eine Immobilie zu verkaufen? Achtung! Es kann zu unangenehmen Situationen kommen. Zum Beispiel, wenn es zu Fragen seitens der Kaufinteressenten kommt, die ein bisschen zu aufdringlich oder neugierig sind. Auf diese Fragen beim Immobilienverkauf sollten Sie sich jedenfalls vorbereiten. Damit Sie schließlich nichts sagen, was Sie später bereuen würden.

Selbstverständlich werden sich spätestens nach Veröffentlichung Ihrer Verkaufsanzeige die ersten Folgen bemerkbar machen. Im Falle einer telefonischen Anfrage kommt es entsprechend beim ersten Gespräch bereits vor, dass Sie von Interessenten – teilweise recht unangenehm und forsch – gelöchert werden. Nicht selten sind bei Besichtigungen und dem persönlichen Kennenlernen oftmals schon komplizierte Gesprächsverläufe mit unangenehmen Fragen entstanden. Allerdings ist es schon äußerst wichtig, dass Sie sich vorbereitet haben und keine sprachlichen Ausweichmanöver bewerkstelligen müssen. Schließlich geht es darum, dass sich ein Interessent ein möglichst genaues Bild von der angebotenen Immobilie (Ihrem gepflegten Hab und Gut) machen kann. Zu problematischen Fragen, bei denen besondere Vorsicht geboten ist, kann man sich bereits im Vorhinein passende und zufriedenstellende Antworten überlegen.

Mögliche Fragen vorab per Mail oder am Telefon zum bevorstehenden Immobilienverkauf

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„Wohnen Sie noch in der Immobilie?“ Unverfänglich? Möglich, aber trotzdem gilt es hier zurückhaltend zu sein. Denn aufgepasst! Auch Einbrecher haben schließlich höchst einfach Zugriff auf Kontaktdaten aus Inseraten bzgl. Immobilienverkauf. Kriminelle Energien werden ganz gerne genutzt, um leer stehende Immobilien auszuspionieren. Nichts einfacher, als das! Also, wappnen Sie sich! Falls Sie gefragt werden, ob Sie allein leben – Vorsicht! Vermeiden Sie auch unbedingt die Situation, wenn Sie das Gefühl haben in ein längeres Gespräch über Ihre Lebensverhältnisse verwickelt zu werden. Geben Sie die genaue Adresse der Immobilie erst dann heraus, wenn wirklich sicher ist, dass es sich um einen echten Interessenten handelt. Ihr geplanter Immobilienverkauf sollte keine offene Tür für Betrüger sein.

Ganz schön indiskret – Fragen, die verlegen machen

Gerade bei Besichtigungen trifft man sich von Angesicht zu Angesicht. Bereits hier kommt es auch mal zu Fragen, die zu weit gehen. Da wird schon mal gefragt, ob der Straßenlärm im Schlafzimmer nicht gestört habe oder auch ganz einfach: „Warum wollen Sie dieses fantastische Haus eigentlich verkaufen?“ Kling erstmal nicht verfänglich, oder? Aber auch wenn es sich bei solchen Fragen eher um spontan Empfundenes handelt. Auf jeden Fall könnte man sich als Eigentümer genötigt sehen, zu viel preis zu geben. Bereiten Sie sich auf diese Fragen vor – ein höfliches „aus privaten Gründen“ reicht aus. Und schon fragt niemand weiter. Bei Fragen nach Nachteilen könnten Sie einerseits ehrlich und ausführlich davon erzählen oder andererseits: Sie bestätigen den Nachteil einfach.

Und was ist mit den Mängeln im Zuge des Immobilienverkaufs?

Berechtigte Fragen nach Mängeln der zu verkaufenden Immobilie sollten Sie richtigerweise unbedingt korrekt beantworten. Denn Sie sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, über nicht sofort ersichtliche Mängel aufzuklären. Tut man das nicht, kann man tatsächlich auch nach Unterzeichnung des Kaufvertrags dafür haftbar gemacht werden. Ein offener Umgang mit Mängeln ist somit wärmstens zu empfehlen. Des Weiteren ist dringend anzuraten darauf hinzweisen, dass diese schon im Verkaufspreis berücksichtigt wurden.

ein folgenschwerer Mangel beim Immobilienverkauf: Schimmel an der Wand
Schimmel! Folgenschwerer Mangel, wenn er verschwiegen wird

Drum prüfe, wer sich an den privaten Immobilienverkauf wagt

Prüfen Sie die Wohnung oder das Haus auf Mängel. Wenn möglich beseitigen Sie diese. Das geht nicht ohne weiteres oder Sie möchten die Investition nicht mehr machen? Sie müssen den Käufer zumindest hierüber offen und ehrlich informieren. Sonst kann dieser den Kauf wegen arglistiger Täuschung anfechten. Sie müssen den Verkauf dann teuer rückabwickeln, den Kaufpreis zurückzahlen und erhalten das mangelhafte Haus zurück. Im Zuge dessen kann der Käufer auch die Beseitigung des Mangels verlangen. Scheitert diese, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten und zugleich Schadensersatz verlangen. 

Ist Ihre Preisvorstellung fundiert, richtig und marktgerecht?

Ebenso sollten Sie den aktuellen Immobilienwert ermitteln, z. B. durch eine Online-Immobilienbewertung oder – noch besser – durch einen Experten vor Ort. Sie möchten im Internet eine Anzeige veröffentlichen? Dann sollten Sie gute Fotos, einen aussagekräftigen Grundriss und ggf. eine detaillierte Objekt- und Lagebeschreibung bereitstellen. 

Welche Angaben sollten Sie für den Immobilienverkauf parat haben?

Die wichtigsten Angaben zur Immobilie sind die Wohnfläche (Quadratmeter) und ggf. die Nutzfläche, Lage, Baujahr und der Zustand, denn sie bestimmen den Preis maßgeblich. Deshalb ist es auch ratsam und sinnvoll, wenn Sie für ernsthaft Interessierte bereits bei der Besichtigung eine Auflistung aller Renovierungsarbeiten, der laufenden Kosten und stattgefundenen Sanierungen zeigen können.

Energieausweis_Vorschriften_Recht_Verkauf_Vermietung_Immobilien

Für den Immobilienverkauf müssen Sie natürlich auch einige rechtliche Vorgaben erfüllen, z. B. einen Energieausweis bereitstellen. Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes müssen bestimmte Angaben zu Energiewerten in Inseraten für Wohnungen und Häuser gemacht werden. Wenn Sie noch keinen Ausweis besitzen, können Sie online einen anfordern oder beim hiesigen Energieberater (oft auch der ansässige Kaminkehrer) in Auftrag geben.

Eins ist klar: Der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung kostet sehr viel Zeit und Nerven

Überfordert mit dem privaten Immobilienverkauf
Chaos? Lassen Sie sich helfen!

Sollte Ihnen der Aufwand zu zeitintensiv und aufwendig sein, können Sie einen erfahrenen Immobilienmakler beauftragen. Der Profi verfügt über viel Erfahrung und Marktkenntnis. Er kann den Preis Ihrer Immobilie sicher einschätzen. Beispielsweise begleitet er potenzielle Interessenten durch die Immobilie und bespricht alles Wichtige mit ihnen. Er hat bestenfalls einen guten Immobilienfotografen, der aussagekräftige Bilder, virtuelle Rundtouren oder gar Drohnenaufnahmen anfertigt. Wichtig ist auch, dass es sich um einen lokalen Makler handelt, der sich in Ihrer Gegend auskennt. Der positiv von seinen Erfolgen berichtgen kann. Der Ihnen Einblick in seine professionelle Arbiet ermöglicht. Der neutral und kompetent seine Erfahrung am hiesigen Markt anwendet. Er kann sicherlich alle Fragen richtig einordnen und beantworten. Das gehört nämlich zu seiner täglichen Arbeit und der geschickte Umgang mit schwierigen Situationen ist für ihn nichts Ungewöhnliches. Bei Besichtigungen weiß er genau, wo die Stolperfallen bei all zu neugierigen Fragen liegen und wird diese souverän zu händeln wissen. Denn das liegt auf der Hand: Ein neutraler Makler ist einfach nicht emotional vorbelastet und kann entsprechend professionell mit dem Vorhaben umgehen.

Immobilienmaklerin Bad Aibling Claudia Arzberger mit Meinung zur Zinserhöhung
Claudia Arzberger, Immobilienmaklerin in und um Bad Aibling

„Es ist also unabdingbar, sich auf alle Eventualitäten im Zusammenhang mit dem Immobilienverkauf vorzubereiten. Dann klappts auch mit den Käufern!“

rät Profimaklerin Claudia Arzberger

Sie wollen einen professionellen Verkauf? Sehr gerne!
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Kostenlos: 0800 / 700 75 75 (Stammhaus Holzkirchen)

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte klären Sie Sachverhalte im konkreten Einzelfall mit Ihrem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater. Alle Angaben sind nach bestem Wissen erfolgt, jedoch ohne Gewähr.