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Immobilie-in-Gefahr-Absturz

Immobilienverkauf – Achtung! Stolperstein Finanzierungszusage!

Nicht verkaufen ohne Finanzierungszusage! Kaum ein Käufer bezahlt die Immobilie bar aus der eigenen Tasche. In der Regel finanzieren sie den Kauf über eine Bank. Aber wie die Zahlungsfähigkeit des Käufers überprüfen? Vertrauensbasis oder Handschlag sind hier völlig fehl am Platz – und kosten Sie am Ende viel, viel „Lehrgeld“. Denn was ist, wenn sich nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages herausstellt, dass der Käufer nicht zahlen kann? Das kann schließlich für einen Verkäufer wirklich unangenehme Folgen haben: möglicherweise die Rückabwicklung des Verkaufs und sogar äußerst schmerzhafte finanzielle Verluste.

Geplatzer Immobilienverkauf
….damit Ihr Immobilienverkauf nicht platzt

Geplatzte Finanzierung – was nun?

Glückwunsch! Auf der langen Suche nach dem Richtigen, haben Sie einen sympathischen und scheinbar solventen Käufer für Ihre Immobilie gefunden? Infolgedessen steht auch der aufregende Notartermin kurz bevor? Aber Achtung! Das bedeutet noch nicht unbedingt einen sicheren Abschluß. Was ist mit der Finanzierungszusage? Nicht selten versäumen Immobilienverkäufer, sich bezüglich der Bezahlung verbindlich abzusichern. Denn tritt der schlimmste Fall ein und die Bank gewährt dem Käufer die Finanzierung nicht, kann es passieren, dass Verkäufer, statt Geld zu bekommen, selbst draufzahlen. Zum Beispiel stellt sich nach dem Verkauf heraus, dass der Käufer keine Finanzierungszusage von seiner Bank erhalten hat, dann platzt der Verkauf. Auf jeden Fall ist er Ihnen gegenüber natürlich schadensersatzpflichtig. Aber das bedeutet nicht, dass die Rückabwicklung für Sie kostenlos abläuft.

Brennendes_Geld
Geld ist schnell vernichtet

Hilfe – die Finanzierungszusage wurde vergessen!

Nach der Kaufvertragsunterzeichnung sind Sie erst einmal froh über die abgeschlossene Transaktion. Eine aufregende und arbeitsintensive Zeit für Sie als Verkäufer kommt zum Ende. Nach einiger Zeit aber wundern Sie sich, wo das Geld für Ihre ehemalige Immobilie bleibt. Irgendwann fangen Sie an, Mahnungen zu schicken. Und möglicherweise erst nach mehreren Mahnungen stellt sich heraus, dass der Käufer keine Finanzierung von seiner Bank erhalten hat und somit nicht bezahlen kann. Andererseits kann er aber nicht so einfach aus dem Vertrag aussteigen und eigentlich ist er zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Ihnen bleibt also nichts anderes übrig, als den Kauf rückabzuwickeln. Die Rückabwicklung ist in der Regel ein aufwendiger und auch teurer Vorgang.

Zerstörtes_Kartenhaus
Ihr Immobilienverkauf soll kein einstürzendes Kartenhaus sein!

„Hätte ich das nur schon vorher gewußt!“ – so der verzweifelte Immobilienverkäufer.

Immobilienmaklerin Claudia Arzberger
Frau Claudia Arzberger

Für Sie als Verkäufer bedeutet das außerdem, dass Sie mit dem gesamten Verkaufsprozess wieder von vorne beginnen müssen. Sie versuchen zunächst vielleicht, noch einmal die anderen Interessenten zu kontaktieren. Möglicherweise haben die aber inzwischen – trotz der wenigen angebotenen Immobilien am Markt – eine andere Immobilie gefunden. Falls nicht, sind sie häufig wegen der zuvor erteilten Absage nur schwer wieder zurückzugewinnen. „Und wenn doch, dann versuchen sie Ihre geschwächte Verhandlungsposition auszunutzen und den Preis zu drücken“, kann Frau Claudia Arzberger, Maklerin aus Bad Aibling aus dem Nähkästchen plaudern. Weiterhin, wenn Sie sich nicht einig werden, müssen Sie die Immobilie wieder neu vermarkten. Das kostet wertvolle Zeit und teures Geld. Von Ihren Nerven ganz zu schweigen. Und das nur, weil die Finanzierungszusage gefehlt hat.

Ein Profi unter den Maklern denkt auch an die Finanzierungszusage

Immobilienmakler Matthias Wandl
Herr Matthias Wandl

Profi-Makler, wie z.B. Herr Matthias Wandl, einheimischer Makler aus Großhadern, fordern deshalb grundsätzlich eine Finanzierungszusage beim Kreditinstitut des Kaufinteressenten an. Herr Wandl weiß aus Erfahrung zu berichten: „Mit der eingeholten Finanzierungszusage erspare ich meinen Kunden Geld, Strapazen und Zeit. Damit der Kaufinteressent auch gute Chancen auf eine Finanzierung hat, steht ein guter Makler auch diesem beratend zur Seite und bereitet die Gespräche mit dem Kreditinstitut vor. Denn Banken bestehen in der Regel darauf, dass die angegebenen Daten der zu finanzierenden Immobilie auch von einem Gutachter überprüft werden.“

Jetzt ist der Profi-Makler gefragt – hier trennt sich die Spreu vom Weizen

Profi-Makler achten auch darauf, dass in Bezug auf Belastungsvollmacht und Lastenfreistellung alles genau abläuft. Sie kümmern sich im Vorfeld schon darum, dass der Verkaufsvertragsentwurf im Fall eines Rücktritts des Käufers nicht Ihnen zu Lasten fällt. Und auch beim Punkt „Vorfälligkeitsentschädigung“ hält der Profi-Makler Sie auf dem Laufenden, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.

Unser Fazit:

Kein Verkauf ohne Finanzierungszusage!

Hier finden Sie interessante Punkte zum Thema Rücktritt aus dem Kaufvertrag.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.